Änderungen bei Intrastat-Meldungen ab 01. Januar 2022
Zum 1. Januar 2022 tritt der neue Rahmen für Unternehmensstatistiken in der EU in Kraft; für Intrastat- sowie Zollanmeldungen über ATLAS ergeben sich Änderungen für die Benutzer.
Die Liste der Arten des Geschäfts wurde aktualisiert. Die neuen Nummern werden ab 2022 sowohl für Intrastat als auch die Zollanmeldungen verwendet. Vorsicht: Für Geschäfte im Jahr 2021 ist die alte Liste zu verwenden, auch wenn die Meldung erst 2022 erfolgt.
Für die Intrastat-Meldung sind zudem bei der Versendung zusätzliche Angaben zu machen: Hier werden die Daten zum Ursprungsland der Ware sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Warenempfängers nun verpflichtend. Seit 2018 konnten diese Angaben freiwillig gemacht werden.
Nach diesem anfänglichen Mehraufwand und der Prüfung der eingehenden Daten sollen langfristig die Meldeschwellen angehoben werden; somit wird für viele Unternehmen die Meldepflicht entfallen.
Destatis/kb/PROMV 30.08.2021