Aktuelles zu IOSS, Windhundkontingenten und mehr
Die ATLAS-Infomeldung 0195/21 beinhaltet aktuelle Hinweise zu folgenden Punkten:
Bei der Anmeldung des IOSS-Verfahren und des Special Arrangements müssen die EU-Codes (C07 + F48 und C07 + F49) einheitlich in allen Positionen angegeben werden. Wird eine ungültige IOSS-IDNr. festgestellt, wird die IOSS-Steuerbefreiung nicht gewährt. Die neuen Anmeldeverfahren treten am 1. Juli 2021 in Kraft. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, für eine schnelle Abwicklung stets die reguläre Zahlungsart anzugeben, damit etwaige Abgabenerhebungen verarbeitet werden können.
Ebenfalls ab dem 1. Juli gilt die Kleinstbetragsregelung für Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro. Einfuhrangaben unter 1 Euro werden hier nicht erhoben.
Am 26. Juni 2021 wird eine Wartung vorgenommen, nach der erschöpfte Windhundkontingente als solche erkannt werden, wenn die Anmeldung vor der Erschöpfung erfolgte. Aussichtslose Kontingentmeldungen werden somit nicht mehr an die EU-Kommission geleitet.
Für die Schnittstelle zur Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sind bei der Anmeldung mit BLE-Dokumenten spezielle Dokumentenkennnummern anzugeben. Details hierzu sind in der ATLAS-Information zu finden.
Zoll/kb/PROMV 23.06.2021