Aktuelles zur Anwendung von PEM-Ursprungsregeln
Das ITZ Bund hat neue Informationen bezüglich der Anmeldung von Waren nach PEM-Ursprungsregeln veröffentlicht. Sobald weitere Staaten des Regionalen Abkommens der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone beschließen, die Anwendung der vereinbarten alternativen Ursprungsregeln zu gewähren, können diese mit einer Übergangsregelung in ATLAS verwendet werden.
Ist das IT-Verfahren ATLAS noch nicht dahingehend umgestellt worden, dass die alternativen Ursprungsregeln für das betreffende Land mit den in der ATLAS-Info 0214/21 beschriebenen Codierungen angemeldet werden können, kann die Anmeldung mit einer der folgenden TARIC-Unterlagenkombinationen erfolgen:
- Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 mit dem Vermerk “TRANSITIONAL RULES”: “U075” und “N954” und “7HHF”
- Ursprungserklärung mit dem Vermerk “TRANSITIONAL RULES”: “U076” und “N864” und “7HHF”
Die Unterlagen “N954” und “7HHF” sind nur technisch notwendig, sie müssen nicht tatsächlich vorliegen.
Nähere Informationen zum aktuellen Stand der PEM-Präferenzursprungsregeln in den teilnehmenden Ländern entnehmen Sie der Webseite des Zolls.
Zoll/kb/PROMV 06.10.2021