Anpassungen in ATLAS zum neuen Tabaksteuerrecht
Ab dem 01. Januar 2022 tritt das neue Tabaksteuermodernisierungsgesetz (TabStMoG) in Kraft. Das IT-Verfahren erfährt in Folge dessen einige Anpassungen.
Neue Tabaksteuergegenstände: Pfeifentabak (bisheriger Verbrauchsteuercode 1040) wird in drei neue Tabaksteuergegenstände unterteilt: Wasserpfeifentabak (Verbrauchssteuercode 1041), erhitzter Tabak (Verbrauchssteuercode 1042) und sonstiger Pfeifentabak (Verbrauchssteuercode 1045). Der Verbrauchsteuercode 1040 wird zum neuen Jahr ungültig. Bei Anmeldungen, welche bis zum 31. Dezember 2021 eingegangen sind, wird ab dem 1. Januar 2022 der Code 1040 durch den Code 1045 (Sonstiger Pfeifentabak) automatisch ersetzt.
Zum 1. Juli 2022 wird zudem ein neuer Tabaksteuergegenstand “Substitute für Tabakwaren” eingeführt (Verbrauchsteuercode 1050).
Bei der Anmeldung von Tabakwaren informiert der Zoll über weitere Hinweise, u. a. zur korrekten Mengenangabe. Details entnehmen Sie der ATLAS Information 0238/21 auf der Webseite des Zoll.
Zoll/kb/PROMV 27.10.2021