ATLAS: Anwendung pauschalierter Abgaben
Am 11. September wird das Wartungsfenster 04 durchgeführt; für die Einfuhr in ATLAS ergeben sich dadurch folgende Änderungen:
Die mehrfache Gewichtsangabe ist nicht mehr erforderlich: Wird in der TARIC-Maßnahme auf eine Netto-Menge in Kilogramm (oder eine eine Einheit, die in Kilogramm umgerechnet werden kann) verwiesen, ist die Einheitsangabe Kilogramm bei der Zollanmeldung nicht mehr notwendig. Diese Änderung ist auch rückwirkend gültig; bei Neuberechnungen der Einfuhrabgaben bei älteren Zollanmeldungen kann es zu Differenzen kommen.
Anwendung pauschalierter Einfuhrabgaben: Es werden bei Standardzollanmeldungen automatisch pauschalierte Einfuhrabgaben gemäß § 29 ZollV berechnet, sofern die Voraussetzungen für die Anwendungen erfüllt sind. Hierfür muss der neue nationale Code “0FA” angemeldet werden. Zusätzliche Codes sind anzugeben für:
- tariflich zollfreie Waren: Code “0FB”
- bei Antrag auf Nichtanwendung der pauschalierten Abgabensätze und Berechnung der Einfuhrabgaben nach Zolltarif und Steuergesetzen: Code “0FC”
Der Einfuhrabgabenbescheid/Befund (CUSTAX) beinhaltet nun auch “Angaben zur Pauschalisierung” und dokumentiert die Anwendung oder Nichtanwendung der pauschalierten Abgabensätze.
Nähere Informationen können der ATLAS-Info 0216/21 entnommen werden.
Zoll/kb/PROMV 07.09.2021