ATLAS: Neue Unterlagencodierung
Mit der ATLAS-Info 0105/20 hat das Informations-Technik-Zentrum-Bund die neue TARIC-Unterlagencodierung “Y067” veröffentlicht. Diese wird ab dem 1. Januar 2021 für Waren angewandt, die sich vor dem 1. Januar 2021 in der vorübergehenden Verwahrung oder in einem besonderen Zollverfahren in der EU oder im Vereinigten Königreich befanden.
Weiter wird in der ATLAS-Info über die Beendigung der TARIC-Unterlagencodierung Y222 berichtet. Diese mit voller Bezeichnung „Vereinigtes Königreich – Festlandsockel oder ausschließliche Wirtschaftszone (Verordnung 2019/1131 zur Einrichtung eines Zollinstruments, ABI. L 179, S. 12)“ genannte Codierung ist ab dem 01.01.2021 nicht mehr gültig.
Ferner steht laut ATLAS-Info 0105/20 ab dem 1. Januar 2021 die Funktion ATLAS-Ausfuhr für die Bearbeitung von Ausfuhrgängen aus dem Vereinigten Königreich (GB) nicht mehr zur Verfügung, auch nicht für Ausfuhrvorgänge aus 2020 oder noch früheren Jahren.
Wurden EU-Waren im Vereinigten Königreich (ohne Nordirland) vor Ablauf des Übergangszeitraumes in das Ausfuhrverfahren überführt und werden diese nach Ablauf des Zeitraumes bei einer deutschen Ausgangszollstelle gestellt, so kann die Ausgangsabfertigung bei Vorlage des Ausfuhrbegleitdokuments durchgeführt werden.
ITZBund / 04.01.2020