Ausfuhr nach Afghanistan nur noch mit schriftlicher Anmeldung
Hinsichtlich der politischen Lage in Afghanistan sind ab sofort Warensendungen zu kommerziellen Zwecken nur noch nach elektronischer Ausfuhranmeldung und mit Anwendung des zweistufigen Ausfuhrverfahrens erlaubt; die Möglichkeit mündlicher oder konkludent abgegebener Anmeldungen besteht nicht mehr. Dies gilt ebenfalls für Postsendungen mit kommerzieller Ware.
Bisher war die mündliche Anmeldung für etwa kommerzielle Waren bis 1000 Euro Warenwert, die im persönlichen Reisegepäck mitgeführt werden, möglich.
Zoll/kb/PROMV 10.09.2021