AWV: 16. Verordnung – Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Um die volle Teilnahme Deutschlands an dem neuen, am 11. Oktober 2020 startenden EU-weiten Kooperationsmechanismus sicherzustellen, hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2020 die Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung beschlossen.
Die bereits durch die erste Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes im Einklang mit der EU-Screening-Verordnung – geänderte Gesetzeslage wird damit verordnungsrechtlich nachvollzogen. Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist mit Wirkung vom 29. Oktober 2020 geändert worden (s. Bundesanzeiger, BAnz AT 28.10.2020 V1).
Im dazugehörigen Runderlass Außenwirtschaft Nr. 4/2020 macht das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Energie die Erläuterungen bekannt (s. Bundesanzeiger, BAnz AT 28.10.2020 B2).
Mit der Änderung der AWV ist die Ausfuhrliste aktualisiert worden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu finden.
DIHK / PRMV / 05.11.2020