BAFA: Allgemeine Genehmigung Nr. 15 zum Brexit
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 (Brexit) für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use) nach dem Austritt Großbritanniens (einschl. Nordirland) aus der EU tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Das gab das BAFA bekannt.
Die AGG Nr. 15 soll es deutschen Unternehmen in Ergänzung zur Inanspruchnahme der Allgemeingenehmigung EU001 ermöglichen, Lieferungen von gelisteten Dual-Use-Gütern in das Vereinigte Königreich auch nach Ablauf der Brexit-Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 ohne Verzögerungen durchführen zu können.
Die AGG gilt für Ausfuhren von gelisteten Dual-Use-Gütern an Empfänger und Endverwender im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland:
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