Bescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte verlängert
Aufgrund der derzeitigen coronabedingten Einschränkungen kann es zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung von Terminen beim Gefahrgutbeförderungsrecht kommen. Insbesondere wenn Schulungsmaßnahmen abgesagt werden.
Oft können durch coronabedingte Absagen von Schulungen für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte deren Schulungsnachweise nicht rechtzeitig erneuert oder verlängert werden. Durch die Zeichnung von multilateralen Vereinbarungen wird für eine Übergangszeit die Weiterverwendung von Schulungsnachweisen ermöglicht, wenn deren Gültigkeitszeitraum eigentlich schon überschritten ist.
Die Bescheinigung für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte kann gemäß der M333 (Gefahrgutfahrer) und M334 (Gefahrgutbeauftragte) bis zum 30. September 2021 verlängert werden, wenn
- der Teilnehmer eine Bescheinigung jenes Landes vorlegt, welches die Vereinbarung gezeichnet hat und
- deren Gültigkeit zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 endet.
BMVI / IHK / 10.02.2021