Brexit: Datenschutzrechtliche Auswirkungen auf Unternehmen
Der BREXIT trifft über Jahrzehnte gewachsenen Geschäftsbeziehungen zwischen Kontinentaleuropa und Großbritannien wie ein Faustschlag. Den datenschutzrechtlichen Auswirkungen widmet sich dieser Artikel.
Hard Facts
Das Abkommen über den Austritt Großbritanniens aus der EU regelt einen Übergangszeitraum, der am 31.12.2020 endet. Gemäß diesem Abkommen gilt das europäische Datenschutzrecht bis zum Ende des Übergangszeitraums im Verhältnis zu Großbritannien fort. Großbritannien wird also datenschutzrechtlich bis dahin wie ein EU-Staat behandelt.
Ab dem 01.01.2021 ist dann Großbritannien auch datenschutzrechtlich NICHT mehr wie ein Mitgliedstaat der Europäischen Union zu behandeln. Es wird dann darauf ankommen, ob Großbritannien bis dahin durch Beschluss der Europäischen Kommission als sicheres Drittland anerkannt wurde (sog. Angemessenheitsbeschluss) oder eben auch gerade nicht.
Registrieren Sie sich beim Premiumservice
Sie sind bereits registriert?Dann loggen Sie sich bitte ein.