Brexit: EG-Dual-use-VO
ATLAS-Teilnehmerinfo 0107/20: Unterlagencodierungen bei der Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit)
Ab dem 1. Januar 2021 tritt die durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlichte Allgemeine Genehmigung Nr. 15 in Kraft. Sie begünstigt bestimmte Ausfuhren, die nicht dem Anwendungsbereich der Allgemeinen Genehmigung der Union Nr. EU001 unterfallen, und setzt in bestimmten Fallgruppen voraus, dass der zugrundeliegende Ausfuhrvertrag vor dem 31. Dezember 2020 geschlossen wurde.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 15 gilt unter den dort genannten Voraussetzungen in den unter Ziffer 5 genannten Fallgruppen für alle in Anhang I der EG-Dual-use-VO genannten Güter, ausgenommen die in Anhang IIg der EG-Dual-use-VO genannten Güter.
Für die Fallgruppen Nummern 5.2 und 5.3 ist in der Ausfuhranmeldung im Feld „Warenbezeichnung“ ergänzend anzugeben: „Vertrag vom … (Datum)“. Der Vertrag ist nur auf Anforderung durch die Zollstelle vorzulegen.
Für die Fallgruppe Nr. 5.4 ist der Ausfuhrzollstelle die britische Ausfuhrgenehmigung vorzulegen und in der Ausfuhranmeldung als Unterlage mit der Codierung „X002/EU“ anzumelden. In diesen Fällen scheidet eine Ausfuhr im Rahmen einer Bewilligung “Vereinfachte Zollanmeldung” gemäß Art. 166 Abs. 2 UZK aus.
Die Bestimmungen der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 gelten nicht für Ausfuhren auf die Kanalinseln, die Isle of Man, nach Gibraltar und in andere überseeische Hoheitsgebiete des Vereinigten Königreichs. Für Ausfuhren nach diesen Bestimmungszielen ist eine förmliche Ausfuhrgenehmigung erforderlich.
In der Unterlagenliste I0136 steht ab 1. Januar 2021 zur Anmeldung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 15 in ATLAS-AES folgende Unterlage zur Verfügung: – X002/A15 – „Allgemeine Genehmigung Nr. 15 für die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit)“.
Quelle: Zoll