Brexit: FCA zum TPR Verfahren
Weil zum Jahresende die Übergangsfrist endet und der Brexit damit endgültig wird, informiert die Financial Conduct Authority (FCA) über das sog. Temporary Permission Regime (TPR) für Versicherungsvermittler, die weiterhin in Großbritannien (GB) tätig sein wollen.
Mit dem TPR können Unternehmen, die von Deutschland aus Versicherungsgeschäfte im United Kingdom (UK) betreiben, ab dem Ende der Übergangszeit in UK weiterarbeiten. Diesen Unternehmen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei Bedarf eine Genehmigung für UK zu erhalten. Dafür muss die FCA benachrichtigt werden, dass von dem TPR Gebrauch gemacht werden soll. Diejenigen, die bereits die Fortführung ihrer Tätigkeit der FCA gemeldet haben, erhalten Mitteilungen darüber, was als Nächstes zu tun ist.
Die FCA macht darauf aufmerksam, dass das TPR-Verfahren seit dem 30.09.2020 wieder möglich ist. Am 23.09.2020 hat die FCA ein Konsultationspapier für internationale Unternehmen veröffentlicht, welches informiert, was für eine FCA-Genehmigung nötig ist, wenn das Unternehmen dauerhaft in GB weiterhin tätig sein möchte. Von allen Firmen, die eine britische Genehmigung beantragen, wird erwartet, dass sie einen aktiven Geschäftssitz in Großbritannien haben. Die FCA nimmt derzeit einen umfangreichen Datenabgleich vor.
Weitere Informationen sind auf der Website der FCA zu finden.
IHK / PRMV / 15.12.2020