Brexit: Holzverpackungen im Warenverkehr
Ab dem 1. Januar 2021 gelten im Warenverkehr mit Großbritannien einige neue Regularien bei der Verwendung von Holzverpackungen: Zu den Holzverpackungen zählen z.B.: Paletten, Kistenpaletten, Paletten-Aufsetzrahmen, Verpackungskisten, Kästen, Lattenkisten, Fässer und ähnliches. Aber ebenso Ladehölzer, Stauhölzer, Abstandshalter und Böcke.
Für Holzverpackungen gelten genaue Regelungen, da mit organischem Material leicht unerwünschte Schädlinge mittransportiert werden können. Holzverpackungen für Export und Import müssen dem IPPC-Standard ISPM 15 entsprechend behandelt sein. Dieser Standard gilt fast weltweit.
Holzverpackungsmaterial muss entsprechend eines besonderen Zeit–Temperatur-Plans von zugelassenen Unternehmen hitzebehandelt werden. Das so behandelte Holz wird durch eine bestimmte Markierung gekennzeichnet.
Holzverpackungen, die ausschließlich innerhalb der EU und im Warenverkehr mit der Schweiz verwendet werden, müssen nicht zwingend gemäß ISPM-15 behandelt und gekennzeichnet sein. Während der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 gilt das auch noch für den Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich (UK). Dann endet jedoch diese Übergangsfrist.
Ab dem 01. Januar 2021 ist Folgendes zu beachten:
- Verarbeitetes Holz (z.B. Sperrholz, Leimholz, OSB, CLT) muss weiterhin nicht besonders gekennzeichnet bzw. hitze-behandelt sein.
- Alle anderen Verpackungen und Verpackungs-Produkte aus Holz (z.B. Paletten, Kisten, Stauhölzer) müssen ab dem 1. Januar 2021 die internationalen ISPM15-Standards erfüllen, sie müssen hitzebehandelt und entsprechend gekennzeichnet sein.
Ausnahmen gelten für Lieferungen von Holzprodukten, die gem. ISPM 15 erhitzt und gekennzeichnet werden (sog. Regulated Timbers, darunter Weichhölzer, die nicht entrindet sind, und einige Harthölzer). Stauhölzer benötigen keine zusätzliche ISPM 15 Kennzeichnung, wenn sie aus dem gleichen Produkt und der gleichen Qualität wie das verpackte Holz und fest zusammengebunden sind („banded in“). Wenn Stauhölzer nicht mit dem verpackten Produkt verbunden ist, muss es gem. ISPM 15 erhitzt und gekennzeichnet sein.
Links der britischen Behörden:
Wood Packaging Material (WPM) requirements from 1 January 2021
Importing and exporting wood and timber products
Gov.uk / PRMV / 07.12.2020