Brexit: Visumsanträge ab 1. Dezember 2020
Das britische Parlament verabschiedet Gesetze zur Abschaffung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen EU und Großbritannien zum Jahreswechsel sowie zu einem neuen Einwanderungsrecht.
Durch den Brexit ändert das britische Einwanderungsrecht. Zwei wichtige Gesetze bereiten auf das Ende der Übergangsphase und darüber hinaus vor. So wurde der „Immigration and Social Security Coordination (EU Withdrawal) Act 2020“ im November 2020 beschlossen und ist nun geltendes Recht. EU-Staatsangehörige verlieren Sonderrechte. Außerdem ermöglicht das Gesetz Änderungen an Vorschriften, die aus Großbritanniens EU-Zeit stammen.
Bereits Ende Oktober wurde die Novellierung der „Immigration Rules“ veröffentlicht. Betroffen sind die Regelungen für Besucher („Visitor Rules“), aber auch für unternehmensinterne Versendungen („Intra-Corporate Transfers“) sowie für dauerhaftes Arbeiten in Großbritannien („Skilled Worker Route“).
Künftig wird es auch für diese Personengruppen eine Visumspflicht geben. Diese Visa können bereits ab 1. Dezember 2020 um 9 Uhr britischer Zeit (10 Uhr deutscher Zeit) beantragt werden, auch wenn die neuen Regeln erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Weitere Infos:
Information der britischen Regierung zur Abschaffung der Arbeitnehmerfreizügigkeit
Information der britischen Regierung zu den Änderungen der Immigration Rules
GTAI / PRMV / 23.11.2020