Brexit: Visumsanträge ab 1. Dezember 2020
Das britische Parlament verabschiedet Gesetze zur Abschaffung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zwischen EU und Großbritannien zum Jahreswechsel sowie zu einem neuen Einwanderungsrecht.
Durch den Brexit ändert das britische Einwanderungsrecht. Zwei wichtige Gesetze bereiten auf das Ende der Übergangsphase und darüber hinaus vor. So wurde der „Immigration and Social Security Coordination (EU Withdrawal) Act 2020“ im November 2020 beschlossen und ist nun geltendes Recht. EU-Staatsangehörige verlieren Sonderrechte. Außerdem ermöglicht das Gesetz Änderungen an Vorschriften, die aus Großbritanniens EU-Zeit stammen.
Bereits Ende Oktober wurde die Novellierung der „Immigration Rules“ veröffentlicht. Betroffen sind die Regelungen für Besucher („Visitor Rules“), aber auch für unternehmensinterne Versendungen („Intra-Corporate Transfers“) sowie für dauerhaftes Arbeiten in Großbritannien („Skilled Worker Route“).
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