Brexit: Zollanmeldung für Einfuhr aus GB
Seit dem 1.1.2021 sind alle Wareneinfuhren aus Großbritannien wie bei Drittländern üblich zollrechtlich abzufertigen. Für die Zollanmeldung werden eine Warenbeschreibung und die EORI-Nummer des Empfängers benötigt. Auch ein Screenshot der Beantragung der EORI-Nummer wird von den Zollbehörden anerkannt.
Der deutsche Zoll bewertet die Zusammenarbeit mit Kurier-, Express- und Paketdienstleistern zur zügigen Abfertigung von Warensendungen positiv. Allerdings stehen viele Unternehmen der KEP-Branche vor einem Problem, wenn ihre Kunden keine EORI-Nummer angeben (können). Auch Warenbeschreibungen fehlen oft oder sind reichen für eine Zollanmeldung für Warensendungen in Drittländer nicht aus. Dies führt für diese Unternehmen zu erheblichen Verzögerungen bei der Zollabfertigung.
DIHK /PRMV / 03.02.2021