• Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Verlag
  • Abkürzungsverzeichnis
Login
Benutzerkonto

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Premiumservice-Außenhandel
  • Nachrichten
    • Nachrichten: Themenkategorisierung
      • Aktuelles / Basiswissen
      • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
      • Ein- und Ausfuhrkontrolle
      • Embargos / Handelshemmnisse
      • Lieferantenerklärungen
      • Incoterms
      • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
      • Warenursprung und Präferenzen
      • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Fachbeiträge: Themenkategorisierung
      • Aktuelles / Basiswissen
      • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
      • Ein- und Ausfuhrkontrolle
      • Embargos / Handelshemmnisse
      • Lieferantenerklärungen
      • Incoterms
      • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
      • Warenursprung und Präferenzen
      • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
    • Werke:
      • Import | Export
      • Praxisleitfaden Exportabwicklung
  • Praxishilfen
    • Praxishilfen
      • Zusatzmaterial für den Praxisleitfaden Exportabwicklung
      • Unterweisungsfolien
      • E-Books und Magazine
      • Arbeitshilfen
      • Downloads
    • Abkürzungsverzeichnis
  • Premiumpartner
No Result
View All Result
Premiumservice Außenhandel
  • Nachrichten
    • Nachrichten: Themenkategorisierung
      • Aktuelles / Basiswissen
      • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
      • Ein- und Ausfuhrkontrolle
      • Embargos / Handelshemmnisse
      • Lieferantenerklärungen
      • Incoterms
      • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
      • Warenursprung und Präferenzen
      • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Fachbeiträge: Themenkategorisierung
      • Aktuelles / Basiswissen
      • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
      • Ein- und Ausfuhrkontrolle
      • Embargos / Handelshemmnisse
      • Lieferantenerklärungen
      • Incoterms
      • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
      • Warenursprung und Präferenzen
      • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
    • Werke:
      • Import | Export
      • Praxisleitfaden Exportabwicklung
  • Praxishilfen
    • Praxishilfen
      • Zusatzmaterial für den Praxisleitfaden Exportabwicklung
      • Unterweisungsfolien
      • E-Books und Magazine
      • Arbeitshilfen
      • Downloads
    • Abkürzungsverzeichnis
  • Premiumpartner
Login
No Result
View All Result
Premiumservice Außenhandel
Login

Bundesarbeitsministerium stellt „Arbeitsschutzstandard COVID 19“ vor

in Gesundheitsprävention
A A

Bundesarbeitsministerium stellt „Arbeitsschutzstandard COVID 19“ vor

Seit dem 27.3.2020 erwirbt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Schutzausrüstung im sogenannten Open-House-Verfahren zu einem festen Preis.

Sicherheit und Gesundheitsschutz haben derzeit in allen Branchen hohe Priorität. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise:

  1. Arbeitsschutz gilt weiter – und muss bei einem schrittweisen Hochfahren der Wirtschaft zugleich um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden!
    Wenn sich wieder mehr Personen im öffentlichen Raum bewegen, steigt das Infektionsrisiko – und damit das Risiko steigender Infektionszahlen und Überlastung des Gesundheitswesens. Dazu ist ein hoher Arbeitsschutzstandard notwendig, der dynamisch an den Pandemieverlauf angepasst wird.

  2. Sozialpartnerschaft nutzen, Arbeitsschutzexperten einbinden, Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge ausweiten!
    Eine gelebte Sozialpartnerschaft in den Betrieben hilft gerade jetzt, die notwendigen Schutzmaßnahmen wirksam im betrieblichen Alltag zu verankern. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten den Arbeitgeber bei der Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards und unterstützen bei der Unterweisung. Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische, arbeitsmedizinische Vorsorge an.

  3. Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern wird universell auch bei der Arbeit eingehalten – in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen!
    In den Betrieben werden entsprechende Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umgesetzt. Wo dies nicht möglich ist, werden wirksame Alternativen ergriffen.

  4. Abläufe werden so organisiert, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben!
    Schichtwechsel, Pausen oder Anwesenheiten im Büro werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen entzerrt, Kontakte der Beschäftigten untereinander werden im Rahmen der Schichtplangestaltung auf ein Minimum reduziert.

  5. Niemals krank zur Arbeit! 
    Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) verlassen den Arbeitsplatz bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind auch die Beschäftigten gefragt, ihre gesundheitliche Situation vor Arbeitsbeginn zu prüfen, um ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr zu bringen.

  6. Zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sicherstellen!
    Wo Trennung durch Schutzscheiben nicht möglich ist, werden vom Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und alle Personen mit Zugang dessen Räumlichkeiten (wie Kunden, Dienstleister) zur Verfügung gestellt.

  7. Zusätzliche Hygienemaßnahmen treffen!
    Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender werden vom Arbeitgeber bereitgestellt, um die erforderliche häufige Handhygiene am Ein-/Ausgang und in der Nähe der Arbeitsplätze zu ermöglichen. Kurze Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten, Firmenfahrzeuge, Arbeitsmittel und sonstige Kontaktflächen verbessern den Infektionsschutz weiter. Auf die verbindliche Einhaltung einer “Nies-/Hustetikette” bei der Arbeit wird besonders geachtet!

  8. Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen; Risikogruppen besonders schützen!
    Viele bangen um ihre Gesundheit. Arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt ermöglicht individuelle Beratung zu arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Auch Vorerkrankungen und Ängste können hier besprochen werden. Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass eine Person einer Risikogruppe angehört, ergreift er die erforderlichen individuellen Schutzmaßnahmen.

  9. Betriebliche Beiträge zur Pandemievorsorge sicherstellen!
    Um schnell auf erkannte Infektionen reagieren zu können, erarbeiten Arbeitgeber betriebliche Routinen zur Pandemievorsorge und kooperieren mit den örtlichen Gesundheitsbehörden, um weitere möglicherweise infizierte Personen zu identifizieren, zu informieren und ggf. auch isolieren zu können. Beschäftigte werden angehalten, sich bei Infektionsverdacht an einen festen Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.

  10. Aktive Kommunikation rund um den Grundsatz „Gesundheit geht vor!“
    Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine Beschäftigten. Führungskräfte stellen vor Ort klar, dass Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten Priorität haben. Alle zusätzlichen betrieblichen Infektionsschutzmaßnahmen und Hinweise werden verständlich erklärt und ggf. erprobt und eingeübt.

GLOBUS24/UF/PROMV/17.04.2020

Next Post
Fortsetzung der bayerischen Corona-Strategie (gekürzte Fassung für Unternehmen)

Fortsetzung der bayerischen Corona-Strategie (gekürzte Fassung für Unternehmen)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Kontakt
  • AGB
  • Fachmedien
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Telefon: 0821 242800
E-Mail: info@promv.de

© 2021 Pro Management Verlag

No Result
View All Result
  • Nachrichten
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Incoterms
    • Lieferantenerklärungen
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Lieferantenerklärungen
    • Incoterms
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
    • Werke
      • Praxisleitfaden Exportabwicklung
      • Import | Export
      • Das Exportjahr
      • Das Exportjahr – Embargos
      • Warenursprung Präferenzen
      • Die neuen Handelsklauseln
  • Praxishilfen
    • E-Books und Magazine
    • Unterweisungsfolien
    • Arbeitshilfen
    • Downloads
  • Verlag
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Pro Management Verlag

Alle Preise exkl. der gesetzlichen MwSt.

Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Voreinstellungen anzeigen
{title} {title} {title}