Aktuell kann in der Codeliste I0100 die Kombination von EU-Codes nicht ausgegeben werden. Für die Inanspruchnahme des neuen IOSS-Verfahrens und des Special Arrangements nach §21a UStG sind jedoch folgende Codes seit dem 1. Juli 2021 notwendig:
- IOSS: Verfahrenscode 4000 oder 4900, EU-Code C07+F48
- Special Arrangement: Verfahrenscode 4000 oder 4900, C07+F49
Für manche Bescheinigungscodierungen gelten ab dem 19. Juli 2021 zudem neue Bescheinigungsbereiche:
- C662 (Einfuhrentscheidung) wechselt von Bereich 4 zu Bereich 1.
- C692 (Ergebnisse der Probenahmen und Analysen eines vom USDA zugelassenen Laboratoriums gemäß der Verordnung (EG) Nr. 401/2006 vom 23. Februar 2006) wechselt von Bereich 1 zu Bereich 4.
- 8GHU (Nachweis über die Zuordnung eines explosionsgefährlichen Stoffes in einer bestimmten Verpackung zu einer Lager- und Verträglichkeitsgruppe (§ 14 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) wechselt von Bereich 1 zu Bereich 4.
Entsprechende Änderungen im EZT sowie in der Codeliste I0200 werden am 16. Juli vorgenommen.
ITZBund/kb/PROMV 09.07.2021