Corona: Auslandstätigkeit und Grenzlockerungen
Trotz der Grenzlockerungen müssen bei der Ausreise ins Ausland zusätzliche Regelungen beachtet werden. Die IHK Würzburg hat hierzu eine Checkliste erstellt, mit welcher empfohlen wird, die Einreise zu planen.
Nach Luxemburg bestehen seit dem 16. Mai bei der Einreise keine Grenzkontrollen mehr. Stichprobenartige Kontrollen gibt es weiterhin für die Einreise nach Frankreich, Schweiz und Österreich. Diese finden noch bis zum 15. Juni 2020 statt.
Zu beachten ist: trotz dieser Lockerungen bestehen nach wie vor Regelungen für die Einreise in die betroffenen Länder.
Auch die Quarantäneverordnung für die Rückreise nach Bayern wurde geändert. Es besteht nur noch eine eingeschränkte Quarantänepflicht.
Beachten Sie, dass eine Quarantänepflicht bei einer Einreise aus einem Drittland nach wie vor bestehen bleibt!
Trotz der Lockerung der Einreise in einzelne Länder, gelten dennoch landesspezifische Regelungen, welche zu beachten sind. So sind zum Beispiel Geschäftsreisen und Montageleistungen in Frankreich oder Spanien auch jetzt nur in sehr eingeschränkten Rahmen möglich.
Die IHK Würzburg empfiehlt deshalb zu überprüfen:
- Ist eine Einreise grundsätzlich möglich?
- Besteht eine Quarantänepflicht in dem Einreiseland?
- Welche Arbeiten dürfen ausgeführt werden?
- Welche speziellen Unterlagen benötige ich zusätzlich?
- Welche Papiere benötige ich außerhalb der Corona-Anforderungen?
- Wie ist die Durchreise durch ein anderes Land möglich?
- Was muss ich bei der Rückkehr nach Deutschland beachten?
Weiterhin erhalten Sie länderspezifische Informationen stets aktuell auf der Seite des Außenwirtschaftsportals Bayern unter folgendem Link:
IHK Würzburg / PRMV / 26.05.2020