Corona-Ausnahmeregelungen für Güterverkehr aktualisiert
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat ihre Übersicht zu den coronabedingten Ausnahmeregelungen für den Güterverkehr aktualisiert. Die Änderung zur vorangehenden Version betrifft das Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Bayern; galt die Ausnahme bisher nur zur Belieferung von Corona-Impfzentren, so wurde sie nun bis zum 30. Juni 2021 auf alle Güterbeförderungen sowie Leerfahrten ausgeweitet. Dies dient, laut der Allgemeinverfügung des Freistaates, der Aufrechterhaltung effizienter Lieferketten.
Die Übersicht über alle Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Seite des BAG — ein tagesaktueller Stand kann jedoch nicht garantiert werden, da sich die Rechtslage laufend ändern kann.
BAG/BayMBI/kb/PROMV 27.05.2021