Corona: EU-Kommission erläutert Impfstrategie
Europa lebt mit der Pandemie. Die Entwicklung und die globale Bereitstellung wirksamer Impfstoffe gegen COVID-19 ist nach wie vor ein wesentliches Element, wenn es darum geht, die Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu beenden.
Im Einklang mit der EU-Strategie für Impfstoffe vom 17. Juni stellen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die Herstellung von Impfstoffen gegen COVID-19 sicher, indem sie Abnahmegarantien mit Impfstoffherstellern in Europa vereinbaren. Jeder Impfstoff muss von der Europäischen Arzneimittel-Agentur im Einklang mit den regulären Standards betreffend Sicherheit und Wirksamkeit zugelassen werden.
Die Mitgliedstaaten sollten unter anderem Folgendes gewährleisten:
- dass die Impfdienste in der Lage sind, COVID-19-Impfstoffe zu verabreichen, auch dass sie über geschultes Personal und medizinische und Schutzausrüstung verfügen
- dass der Zugang zu den Impfstoffen für die Zielpopulationen problemlos und erschwinglich ist
- die Bereitstellung von Impfstoffen mit unterschiedlichen Merkmalen sowie Lager- und Transporterfordernissen, insbesondere mit Blick auf die Kühlkette, Kühltransport- und -lagerkapazitäten
- dass der Nutzen, die Risiken und die Bedeutung von COVID-19-Impfstoffen deutlich kommuniziert werden, um in der Öffentlichkeit Vertrauen aufzubauen
Alle Mitgliedstaaten werden gleichzeitig auf Impfstoffe gegen COVID-19 zugreifen können, und zwar abhängig von ihrer Bevölkerungsgröße. Zu Beginn der Bereitstellung und bis die Produktion aufgestockt werden kann, wird die Gesamtzahl der Impfstoffdosen begrenzt. In der Mitteilung werden – ohne Angabe einer Rangfolge – Beispiele für prioritäre Gruppen genannt, die die Länder beachten sollten, wenn Impfstoffe gegen COVID-19 bereitstehen:
- Gesundheits- und Pflegepersonal
- über 60-Jährige
- Menschen, bei denen aufgrund ihres Gesundheitszustands ein erhöhtes Risiko besteht
- systemrelevantes Personal
- Menschen, die die Abstandsregeln nicht einhalten können
- stärker benachteiligte gesellschaftliche Gruppen
Während auf zugelassene Impfstoffe gegen COVID-19 gewartet wird und gleichzeitig andere wesentliche Dienstleistungen und Programme der Gesundheitsversorgung und der öffentlichen Gesundheit aufrechterhalten werden, muss die EU die Übertragung des Virus weiter verlangsamen. Dies kann dadurch erfolgen, dass gefährdete Gruppen geschützt werden und sichergestellt wird, dass die Bürgerinnen und Bürger die gesundheitspolitischen Maßnahmen befolgen.
In der Zwischenzeit und aller Voraussicht nach auch während der gesamten Anlaufphase der Bereitstellung und Verteilung von Impfstoffen werden nicht-pharmazeutische Maßnahmen wie Abstandhalten, das Sperren öffentlicher Plätze und eine Anpassung der Arbeitsumgebung weiterhin die wichtigsten gesundheitspolitischen Instrumente darstellen, um Ausbrüche von COVID-19 zu bekämpfen und zu kontrollieren.
Hintergrund
Am 24. September hat das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) seine aktualisierte Risikobewertung zur COVID-19-Pandemie zusammen mit einer Reihe von Leitlinien für nicht-pharmazeutische Maßnahmen (z.B. Handhygiene, Abstandswahrung, Reinigung und Belüftung) veröffentlicht.
Am 15. Juli hat die Kommission eine Mitteilung über kurzfristige Vorsorgemaßnahmen der EU im Gesundheitsbereich angenommen; darin wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich durch die Einführung von Präventions-, Vorsorge- und Reaktionsmaßnahmen für künftige Ausbrüche von COVID-19 zu wappnen. Die Mitteilung enthält einschlägige Empfehlungen, beispielsweise in den Bereichen Tests, Kontaktnachverfolgung und Kapazitäten des Gesundheitssystems. Die wirksame Umsetzung dieser Maßnahmen erfordert die Koordinierung und einen effektiven Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten.
Einer der wesentlichen Aktionspunkte, die Europa umsetzen muss, um die Coronavirus-Pandemie zu überwinden, ist die Beschleunigung der Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Impfstoffen gegen COVID-19. Die im Juni veröffentlichte Impfstoffstrategie der EU zeichnet den Weg vor.
Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit des Impfstoffs sind die Grundlagen für Entwicklung und Zulassung eines jeden Impfstoffs, und die Impfstoffhersteller sind verpflichtet, der Europäischen Arzneimittel-Agentur im Rahmen des Zulassungsverfahrens der EU ausführliche Unterlagen und Daten vorzulegen. Nach der Zulassung müssen die Sicherheit und die Wirksamkeit des Impfstoffs gemäß dem EU-Recht überwacht werden. Weitere Daten müssen zentral erfasst werden, um die Auswirkung und Wirksamkeit von COVID-19-Impfstoffen vom Standpunkt der öffentlichen Gesundheit aus zu bewerten, wenn diese in der Bevölkerung verimpft werden. Dies wird entscheidend sein, um die Pandemie zu bewältigen und den Europäerinnen und Europäern Vertrauen zu vermitteln.
EU / 19.10.2020