Corona-Grenzkontrollen: Koordiniertes Vorgehen?
Angesichts der Wiedereinführung von Grenzkontrollen an der deutschen Grenze zu Tirol und der Tschechischen Republik dringt die Europäische Kommission auf eine grenzübergreifende Koordinierung. „Die Mitgliedstaaten haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, um mögliche Beschränkungen der Freizügigkeit aufgrund der COVID‑19-Pandemie koordiniert zu handhaben“, sagte ein Kommissionssprecher. Die gemeinsame Ratsempfehlung, die erst kürzlich wegen neuer Coronavirus-Varianten und hoher Neuinfektionszahlen aktualisiert wurde, sei für alle Mitgliedsstaaten der Kompass.
In den Empfehlungen zu Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Freizügigkeit sind u.a. strengere Maßnahmen für Reisende aus „dunkelroten“ Gebieten vorgesehen, in denen das Virus – auch aufgrund der ansteckenderen besorgniserregenden Varianten – besonders stark verbreitet ist. So sollten Personen, die aus „dunkelroten“ Gebieten einreisen, von den Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, sich vor der Einreise auf COVID-19 testen zu lassen und sich in Quarantäne bzw. Selbstisolierung zu begeben.
Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten bestrebt sein, Unterbrechungen des unbedingt notwendigen Reiseverkehrs zu vermeiden, die Verkehrsströme im Einklang mit dem „Green Lanes“-System aufrechtzuerhalten sowie Unterbrechungen der Versorgungsketten und der Bewegungsfreiheit von Arbeitnehmern und Selbstständigen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen reisen, zu vermeiden. Für Beschäftigte im Verkehrssektor und Verkehrsdienstleister sollte die Testpflicht in der Regel nicht gelten. Werden sie von einem Mitgliedstaat dennoch dazu verpflichtet, sollten Antigen-Schnelltests verwendet werden.
„Ohne ein koordiniertes Vorgehen der 27 Mitgliedstaaten riskieren wir eine Fragmentierung und Unterbrechungen der Freizügigkeit und der Lieferketten. Die EU ist effektiver, wenn die Mitgliedstaaten gemeinsam handeln, als 27, und nicht einseitig. Wir erwarten, dass alle Mitgliedstaaten diesem koordinierten Ansatz bei Reisebeschränkungen folgen, der auf dem gemeinsamen Farbcode basiert“, sagte der Kommissionssprecher heute weiter. „Wir sind auch der Meinung, dass die Mitgliedstaaten von nicht unbedingt notwendigen Reisen in und aus dunkelroten Gebieten abraten sollten. Aber Grenzschließungen oder pauschale Reiseverbote sollten vermieden werden. Die Kommission überwacht die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen laufend und genau“, so EU-Justizkommissar Didier Reynders.
Weitere Informationen:
EU-Kommission / PRMV / 17.02.2021