Corona: Keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auf Hilfsgüter
Die schon seit April 2020 geltende Befreiung von Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuern für die Einfuhr von Waren, die für die Bekämpfung von COVID-19 gebraucht werden, wird verlängert.
Schutzausrüstungen, Mundschutz, Testkits oder medizinische Geräte können vorerst mindestens bis zum 30. April 2021 frei von Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuern eingeführt werden.
Sämtliche staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen, Krankenhäuser, Kommunen, Organisationen der Wohlfahrtspflege, des Katastrophenschutzes und andere Hilfsorganisationen dürfen bis auf Weiteres, medizinische Waren und Geräte zollfrei bzw. einfuhrumsatzsteuerfrei einführen.
Der Zoll zum Thema Hilfsgütern
EU-Amtsblatt vom 29.10.2020: BESCHLUSS (EU) 2020/1573