Corona: Neues von der Novemberhilfe
Damit die sogenannte Novemberhilfe schnell ankommt und effektiv helfen kann, gibt es gibt neue Beschlüsse zur Bearbeitung und Auszahlung der Novemberhilfe.
Zunächst soll es für betroffene Betriebe eine Art von Abschlagszahlungen geben. Laut Bundesregierung sollen Betroffene voraussichtlich ab der letzten November-Woche (voraussichtlich ab dem 25.11.) einen Antrag über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de stellen können.
Soloselbständige dürfen bis zu 5.000 Euro erwarten, Unternehmen bis zu 10.000 Euro. Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann. Wichtig: Auch Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen des Teil-Lockdowns betroffen sind, können unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse erhalten.
Außerdem wurden die Bedingungen verbessert, zu denen Soloselbständige Grundsicherung beantragen können. Neu ist unter anderem ein Freibetrag für die Altersvorsorge. Hierfür können Soloselbständige künftig für jedes Jahr der Selbständigkeit 8.000 Euro geltend machen. Sie müssen sich außerdem nicht mehr für die Arbeitsvermittlung bereithalten, wenn sie dies nicht selbst wünschen. Zudem ist klargestellt worden, dass Betriebsvermögen nicht angerechnet werden, wenn dieses der Fortsetzung der Selbständigkeit dient. Ansprechpartner zu diesem Thema ist die Agentur für Arbeit.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.
BMWi FAQs zu den Novemberhilfen
Arbeit für Agentur – Fragen zur Existenzsicherung
BMF / BMWi / PRMV / 16.11.2020