Einwegplastik wird verboten
Eine neue Einwegkunststoffverbotsverordnung tritt ab 3. Juli 2021 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass ab dem Sommer 2021 Einwegkunststoffprodukte, für die umweltfreundliche Alternativen existieren, verboten werden. Betroffen sind Produkte wie z.B. Wattestäbchen, Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme und Rührstäbchen aus Kunststoff. Die Verbote beziehen sich auf die Abgabe durch den Hersteller.
Auch To-Go-Boxen, Getränkebecher aus Styropor oder Produkte aus oxo-abbaubarem Kunststoff sollen vom Markt verschwinden. Oxo-abbaubare Kunststoffe zersetzen sich zwar ein Stück weit, belasten aber in Form von Mikroplastik die Umwelt dauerhaft.
Lagerbestände im Handel und der Gastronomie dürfen noch aufgebraucht werden. Die Produkte werden EU-weit verboten. Auch der Import aus Nicht-EU-Staaten wird dann untersagt sein.
Der Bundestag hat außerdem ein weiteres Verbot für Plastiktüten beschlossen. Ab dem 1.1.2022 dürfen Plastiktüten mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern nicht mehr genutzt werden. Ausgenommen sind sogenannte “Hemdchenbeutel”, also sehr dünne Plastiktüten für offene und leicht verderbliche Lebensmittel – die bleiben weiterhin erlaubt. Obwohl es auch dafür Alternativen gäbe.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Mehr Informationen zum Thema Verpackungsgesetz finden Sie auf der IHK-Informationsseite und im BIHK-Leitfaden zu nachhaltigen Verpackungen.
Einwegkunststoffverbotsverordnung
Plastiktütenverbot
DIHK / PRMV / 15.12.2020