Erleichterung für Güterverkehr in der Türkei
Um die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf den internationalen Handel und den Güterverkehr noch weiter zu verringern, hat das Handelsministerium der Republik Türkei Ende April seine Verordnungen für den internationalen Güterverkehr verändert bzw. Erleichterungen der Ein‑ und Ausreise auf den Weg gebracht:
Türkische LKW‑Fahrer werden bei Einreise an den Grenzen auf Covid‑19 Symptome untersucht. Sofern sie symptomfrei sind und alle gesundheitlich erforderlichen Maßnahmen treffen, dürfen sie wieder ins Ausland reisen, ohne eine 14‑tägige Quarantäne antreten zu müssen. Dies gilt nicht bei Ein‑ und Ausreisen an den Grenzen zum Iran und dem Irak.
Für ausländische Fahrer, bei deren Gesundheitsuntersuchungen keine Symptome festgestellt wurden, wurde eine 72‑Stunden‑Regel eingeführt. Ausländische Fahrer dürfen in das Land einreisen, um ihre Fracht ohne 14‑tägige Quarantänezeit abzulegen, wenn sie sich verpflichten, das
Land innerhalb von 72 Stunden wieder zu verlassen, sofern sie gesundheitlich erforderliche Maßnahmen einhalten. In Bezug auf die Dringlichkeit für die Türkei, werden Frachten mit Medikamenten, medizinischen Ausstattungen und Lebensmitteln prioritär behandelt.
AHK Türkei/PROMV/05.05.2020