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EU-China-Investitionsabkommen beschlossen

in Aktuelles / Basiswissen
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EU-China-Investitionsabkommen beschlossen

Die EU und China haben am 30.12.2021 den Abschluss der Verhandlungen zu einem umfassenden Investitionsabkommen politisch besiegelt. Damit konnten die 2013 begonnenen Verhandlungen erfolgreich beendet werden.

Bundesminister Altmaier: „Das Investitionsabkommen zwischen der EU und China ist ein handelspolitischer Meilenstein. Nach fast siebenjährigen Verhandlungen ist der Durchbruch gelungen. Das ist ein großer Erfolg und zugleich Ausdruck europäischer Geschlossenheit und Einigkeit. Das Abkommen regelt den gegenseitigen Marktzugang für europäische und chinesische Unternehmen und schafft eine neue Transparenz in den Wirtschaftsbeziehungen zwischen China und der EU. Für europäische Unternehmen bedeutet das Abkommen mehr Marktzugang und mehr Rechtssicherheit sowie ein besseres Wettbewerbsumfeld in China.”

Beim EU-China-Investitionsabkommen handelt es sich um ein Handelsabkommen, das vor allem die Rechte ausländischer Investoren stärken soll. Im Rahmen der Verhandlungen konnte die EU umfassende Marktzugangsverbesserungen für EU-Unternehmen in China unter anderem im Bereich Finanz-, Telekommunikations-, Umwelt-, Gesundheits- und Logistikdienstleistungen erreichen, darüber hinaus aber auch im Industriebereich, etwa bei der E-Mobilität. Zudem konnten Regeln für mehr Wettbewerbsneutralität mit Blick auf chinesische Staatsunternehmen, für mehr Subventionstransparenz und gegen unfreiwilligen Technologietransfer vereinbart werden. Gleichzeitig hat China seine seit dem WTO-Beitritt 2001 vorgenommenen Marktöffnungsmaßnahmen gegenüber der EU völkerrechtlich verbindlich gebunden. Dies schafft weitere Rechtssicherheit. Im Bereich Umwelt- und Sozialstandards konnten ebenfalls wichtige Fortschritte erreicht werden, insbesondere mit Blick auf die Umsetzung und Anwendung multilateraler Vereinbarungen.

BMWi / 01.01.2021

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