EU erlässt Mehrwertsteuer zur Pandemiebekämpfung
Am gestrigen Dienstag, dem 13. Juli 2021, hat der Rat der EU eine temporäre Mehrwertsteueränderung verabschiedet. Bestimmte Waren und Dienstleistungen, die zur Pandemiebekämpfung dienen, bleiben zeitweise mehrwertsteuerfrei. Dies soll es den EU-Staaten leichter machen, diese Waren einzukaufen und mit weniger Verwaltungsaufwand an Mitgliedsstaaten zu spenden, in denen sie benötigt werden.
Die Richtlinie über “Beschaffungen zur kostenlosen Überlassung” ist rückwirkend zum 1. Januar 2021 gültig.
EU/kb/PROMV 14.07.2021