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EU: Neue Matrix veröffentlicht

in Warenursprung und Präferenzen
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EU: Neue Matrix veröffentlicht

Die EU-Kommission veröffentlicht neue Informationen zur digitalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone.

Im Amtsblatt (EU) Nr. C 322/3 vom 30. September 2020 stehen mit der Mitteilung 2020/C 322/3 eine neue Matrix sowie Listen zur Verfügung. Es geht um die Anwendung des Regionalen Übereinkommens über PEM- bzw. Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln bzw. der Ursprungsprotokolle zur diagonalen Kumulierung.

Mit der neuen Mitteilung wird die Mitteilung 2020/C 67/02 (ABl. C 67 vom 2. März 2020, S. 2) unwirksam.

Die erste Tabelle zeigt eine vereinfachte Übersicht (Matrix) über die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone zum 26. März 2020 dar. Weitere Tabellen enthalten das Datum der Anwendung der diagonalen Kumulierung.

Zur Anwendung der diagonalen Ursprungskumulierung zwischen den Vertragsparteien erinnert die Mitteilung u.a. daran, „dass die diagonale Kumulierung nur zulässig ist, wenn die Partei der Endfertigung und die Partei der Endbestimmung mit allen am Erwerb der Ursprungseigenschaft beteiligten Parteien, d. h. mit den Parteien, in denen die verwendeten Vormaterialien ihren Ursprung haben, Freihandelsabkommen mit denselben Ursprungsregeln geschlossen haben. Vormaterialien mit Ursprung in einer Partei, die kein Abkommen mit der Partei der Endfertigung und/oder der Partei der Endbestimmung geschlossen hat, sind als Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft zu behandeln.“

Mitteilung 2020 /C 322/3

EU / PRMV / 05.10.2020

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