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EU-Parlament: Verkehrsausschuss billigt umfassende Reform des Straßenverkehrssektor

in Lieferketten, Transportwege, Warenfluss
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EU-Parlament: Verkehrsausschuss billigt umfassende Reform des Straßenverkehrssektor

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) billigt die mit den Ministern der EU erzielte Einigung über eine umfassende Reform des Straßenverkehrssektors. Die überarbeiteten Vorschriften für die Entsendung von Kraftfahrern, für Ruhezeiten der Fahrer und für eine bessere Durchsetzung der Kabotageregeln zielen darauf ab, Wettbewerbsverzerrungen im Straßenverkehrssektor zu beenden und bessere Ruhebedingungen für die Fahrer zu schaffen.

Bessere Arbeitsbedingungen für Fahrer

– Die Unternehmen müssen ihre Fahrpläne so gestalten, dass die Fahrer im internationalen Güterverkehr in regelmäßigen Abständen (je nach Arbeitszeitplan alle drei oder vier Wochen) nach Hause zurückkehren können.

– Die obligatorische Ruhezeit am Ende der Woche, die als regelmäßige wöchentliche Ruhezeit bezeichnet wird, kann nicht im Lkw-Führerhaus genommen werden. Wird diese Ruhezeit nicht von zu Hause genommen, muss das Unternehmen die Unterbringungskosten tragen.

Fairerer Wettbewerb und Bekämpfung illegaler Praktiken

– Zur Betrugsbekämpfung werden Fahrtenschreiber verwendet, welche  Grenzübertritte registrieren.

– Die bestehenden Beschränkungen für die Kabotage bleiben unverändert (drei Beförderungen innerhalb von sieben Tagen).

– Um systematische Kabotage zu verhindern, wird es eine Karenzzeit von vier Tagen geben, bevor mehr Kabotagebeförderungen innerhalb desselben Landes mit demselben Fahrzeug durchgeführt werden können.

–  Um den Einsatz von Briefkastenfirmen zu bekämpfen, müssten Güterkraftverkehrsunternehmen in dem Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, umfangreiche Tätigkeiten ausüben. Die neuen Vorschriften sehen auch vor, dass Lastkraftwagen alle acht Wochen zum Betriebszentrum des Unternehmens zurückkehren müssen.

–  Da Kleintransporter zunehmend für grenzüberschreitende Verkehrsdienste eingesetzt werden, unterliegen auch leichte Nutzfahrzeuge über 2.5 Tonnen den EU-Normen für Verkehrsunternehmen, einschließlich der Ausrüstung der Kleintransporter mit einem Fahrtenschreiber.

Nächste Schritte
Das Europäische Parlament wird im Juli über die Reform abstimmen. 

EP/PROMV/09.06.2020

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