EU-Sanktion gegen Türkei um ein Jahr verlängert
Die wegen rechtswidriger Bohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer erlassene Sanktionsregelung wird um ein Jahr verlängert. Der EU-Rat hat beschlossen, den geltenden Rahmen für restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die nicht genehmigten Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer um ein Jahr bis zum 12. November 2021 zu verlängern.
Die Europäische Union wird weiterhin restriktive Maßnahmen gegen Personen oder Organisationen verhängen, die für nicht genehmigte Erdgasbohrungen im östlichen Mittelmeer verantwortlich oder daran beteiligt sind.
Die Sanktionen umfassen das Einfrieren der Vermögenswerte der betreffenden Personen und Organisationen; für die Personen gilt zudem ein Einreiseverbot in die EU. Darüber hinaus ist es Personen und Organisationen aus der EU verboten, den gelisteten Personen und Organisationen Gelder zur Verfügung zu stellen. Zurzeit unterliegen zwei Personen diesen Sanktionen.
Hintergrund
Die wegen rechtswidriger Bohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer erlassene Sanktionsregelung ist eine direkte Folgemaßnahme zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Oktober 2019. Die EU bekräftigt damit ihre uneingeschränkte Solidarität mit Zypern in Bezug auf die Achtung von dessen Hoheitsgewalt und Hoheitsrechten im Einklang mit dem Völkerrecht.
Rechtswidrige Bohrtätigkeiten der Türkei im östlichen Mittelmeer: Rat nimmt Rahmen für Sanktionen an (EU-Pressemitteilung, 11. November 2019)