EU-Wettbewerbshüter für mehr Corona-Hilfen für Unternehmen
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten im Rahmen einer Konsultation vorgeschlagen, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft bis Ende 2021 zu verlängern und auszuweiten. „Die zweite COVID-19-Welle beeinträchtigt unser Leben noch immer stark, und Unternehmen in ganz Europa benötigen weitere Unterstützung, um durch die Krise zu kommen“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager. „Daher schlagen wir vor, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern und die Beihilfebeträge, die Unternehmen im Rahmen bestimmter Maßnahmen erhalten können, zu erhöhen, … .“
„Wir werden bei der Entscheidung über die nächsten Schritte die Ansichten aller Mitgliedsstaaten und den notwendigen Schutz des Wettbewerbs im Binnenmarkt berücksichtigen“, so Vestager weiter. Der Vorschlagsentwurf trägt den ersten Rückmeldungen der Mitgliedstaaten im Rahmen einer Umfrage Rechnung, die die Kommission im Dezember 2020 eingeleitet hat, um die Meinungen der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen einzuholen.
Auf dieser Grundlage hat die Kommission den Mitgliedstaaten nun einen Vorschlagsentwurf mit folgendem Inhalt zur Stellungnahme übermittelt:
Die Bestimmungen des Befristeten Rahmens sollen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Ziel ist es, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, Unternehmen in der anhaltenden Krise zu unterstützen, und gleichzeitig den fairen Wettbewerb zu schützen.
Da die Krise sich hinzieht, sollen die Obergrenzen für begrenzte Beihilfebeträge, die auf der Grundlage des Befristeten Rahmens gewährt werden können (derzeit bis zu 120 000 Euro je Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor, 100 000 Euro je Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. 800 000 Euro je Unternehmen aus einem anderen Sektor), und für Maßnahmen, die zu den nicht durch die Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen beitragen (derzeit bis zu 3 Mio. Euro je Unternehmen), angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit und der Bedürfnisse der von der Krise betroffenen Unternehmen angehoben werden.
Die Mitgliedstaaten sollen ferner gewährte rückzahlbare Finanzierungsinstrumente (einschließlich Darlehen) in Höhe von bis zu 800 000 Euro je Unternehmen (120 000 Euro je Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor bzw. 100 000 Euro je Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse) auch zu einem späteren Zeitpunkt in direkte Zuschüsse umwandeln können. Damit sollen Anreize für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, in erster Linie Beihilfen in Form rückzahlbarer Instrumente zu wählen.
Die Mitgliedstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.
EU / PRMV / 20.01.2021