Fehler bei Ausgangsbestätigungen zwischen Frankreich und Großbritannien
Wie der ATLAS-Info 0190/21 zu entnehmen ist, kommt es bei Ausfuhranmeldungen im französischen Zollabwicklungssystem gehäuft zu Fehler in der Bestätigungsausstellung; dies betrifft Ausfuhren nach Großbritannien. Sollte keine Ausfuhrbestätigung erteilt werden, ist die Ausfuhr bei der Zollstelle in Deutschland nachzuweisen. Dies kann auch gesammelt für mehrere Ausfuhrvorgänge in einem “Logistic Envelop” erfolgen, zwingend jedoch vor Ankunft im Hafen. Auch für das grenzüberschreitende Beförderungsmittel muss eine Verknüfung zur Ausfuhr erfolgen, um die automatisierte Ausgangsbestätigung zu gewährleisten; dies erfolgt durch die Gestellung beim Zoll.
Details zu u.a. den Fehlerursachen finden Sie in der ATLAS-Meldung auf der Webseite des Zolls.
Zoll/kb/PROMV 10.06.2021