Gefahrgut-Nachschulungen im September fällig
ADR-Schulungsbescheinigungen und Schulungsnachweise für Gefahrgutbeauftragte, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 1. September 2021 abgelaufen wären, sind aufgrund von Sondervereinbarungen bis zum 30. September 2021 gültig. Bis dahin muss jedoch die Auffrischungsschulung mit Prüfung bzw. die Verlängerungsprüfung erfolgreich abgelegt werden. Die zuständigen Handelskammern sollten daher umgehend kontaktiert werden, um sich für eine Prüfung anzumelden, falls noch nicht erfolgt.
Wird die Frist überschritten, muss für den Neuerwerb der Bescheinigungen die jeweils erforderliche Grundschulung absolviert werden.
IHK Schwaben/kb/PROMV 24.09.2021