Handelsmaßnahmen in ASEAN wegen Covid19 beschlossen
Auf Grund der Pandemie wurden im Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) zahlreiche Handelsmaßnahmen eingeleitet. Einige haben eine handelserleichternde Auswirkung; andere sind handelseinschränkend.
Indonesien
Eine Lockerung bestimmter Einfuhrkontrollen durch die Änderung der Verordnung Nr.87 M-DAG/PER/10/2015 wurde am 23. März 2020 eingeführt. Die Lockerung gilt für 17 Zollnummern (hauptsächlich Schutzkleidung) und ist bis zum 30. Juni 2020 gültig.
Am 18. März 2020 wurde ein Exportverbot auf Antiseptika und Schutzausrüstung (u.a. Masken und Vormaterien für Schutzmasken) verhängt.
Durch Vorschrift Nr. 37/2020 genehmigt das Handelsministerium seit 2. April 2020 die Einfuhr von gebrauchter Medizintechnik.
Das Gesundheitsministerium hat Zulassungsverfahren für Medizintechnik durch Vorschrift Nr.7/2020 gelockert. Importeure müssen nun eine Empfehlung von Indonesiens Nationaler Katastrophen-Management Behörde (National Disaster Management Agency) erhalten. Eine Empfehlung kann über Indonesiens Nationale Single Window System beantragt werden.
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