• Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Verlag
  • Abkürzungsverzeichnis
Login
Benutzerkonto

Es befinden sich keine Produkte im Warenkorb.

Premiumservice-Außenhandel
  • Mehr Informationen
No Result
View All Result
Premiumservice Außenhandel
  • Mehr Informationen
Login
No Result
View All Result
Premiumservice Außenhandel
Login

Handelsmaßnahmen in ASEAN wegen Covid19 beschlossen

in Ein- und Ausfuhrkontrolle
A A

Handelsmaßnahmen in ASEAN wegen Covid19 beschlossen

Auf Grund der Pandemie wurden im Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN) zahlreiche Handelsmaßnahmen eingeleitet. Einige haben eine handelserleichternde Auswirkung; andere sind handelseinschränkend.

Indonesien

Eine Lockerung bestimmter Einfuhrkontrollen durch die Änderung der Verordnung Nr.87 M-DAG/PER/10/2015 wurde am 23. März 2020 eingeführt. Die Lockerung gilt für 17 Zollnummern (hauptsächlich Schutzkleidung) und ist bis zum 30. Juni 2020 gültig.
Am 18. März 2020 wurde ein Exportverbot auf Antiseptika und Schutzausrüstung (u.a. Masken und Vormaterien für Schutzmasken) verhängt.
Durch Vorschrift Nr. 37/2020 genehmigt das Handelsministerium seit 2. April 2020 die Einfuhr von gebrauchter Medizintechnik.
Das Gesundheitsministerium hat Zulassungsverfahren für Medizintechnik durch Vorschrift Nr.7/2020 gelockert. Importeure müssen nun eine Empfehlung von Indonesiens Nationaler Katastrophen-Management Behörde (National Disaster Management Agency) erhalten. Eine Empfehlung kann über Indonesiens Nationale Single Window System beantragt werden.

Malaysia

Am 19. März 2020 verhing Malaysias Finanzministerium ein Exportverbot auf Schutzmasken. Seit 20. März 2020 benötigen Exporteure eine Exportgenehmigung des Ministeriums für Nationalen Handel und Verbraucherschutz (Ministry for Domestic Trade and Consumer Affairs, kurz MDTCA).
Eine Zoll- und Umsatzsteuerbefreiung für Schutzmasken gilt seit dem 23. März 2020. Lokal produzierte Schutzmasken werden ebenso von Umsatzsteuern befreit.
Eine Zoll- und Umsatzsteuerbefreiung für Medizintechnik, Laborgeräte und Schutzausrüstung gilt seit dem 24. März 2020.

Myanmar

Am 30. März 2020 gab Myanmars Handelsministerium bekannt, Online-Verfahren für die Erteilung von Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen für festgelegte Waren einzuführen. Seit dem 1. April 2020 müssen Lizenzanträge für folgende Produkte auf Myanmars Trade Net. online beantragt werden:

  • Bei der Einfuhr: Arzneimittel, Medizintechnik, Diesel und Benzin, Baumaterialien, agrochemische Erzeugnisse und Speiseöle.
  • Bei der Ausfuhr: Erdgas, Zement, Gummi, Zucker, Knoblauch und Zwiebeln.

Hinweis: Am 9. April 2020 wurden die Grenzen (Mizoram und Manipur) zwischen Indien und Myanmar geschlossen.

Philippinen

Am 2. April 2020 wurde die Verwaltungsverordnung (JAO) 20-1 vom Finanzministerium, Ministerium für Landwirtschaft und Handelsministerium gemeinsam verabschiedet. Die Verordnung soll beschleunigte Zollabfertigungen von containerisierten Frachten ermöglichen. JAO 20-1 bezieht sich auf Sendung von Lebensmitteln, Medikamenten und weiteren essenziellen Gütern.
Nach Zollvereinbarung 7-2020 (CAO 7-2020) können folgende Waren seit dem 23. März 2020 zoll- und steuerfrei in die Philippinen eingeführt werden: Schutzausrüstung, Arzneimittel, Medizin- und Labortechnik. CAO 7-2020 gilt für einen Zeitraum von drei Monaten. Die Vereinbarung lockert zudem Genehmigungsanforderungen.

Singapur

Keine Maßnahmen eingeleitet

Thailand

Schutzmasken: Laut der Vorschriften “Central Committee on the Price of Goods and Services (CCP) Announcement No. 9 BE 2563”, “CCP Announcement No. 4 BE 2563” und “CCP Announcement No. 8 BE 256” gilt:

  • Produzenten/Hersteller, Importeure und Exporteure sind seit dem 20. Februar 2020 verpflichtet, dem Inlandhandelsministerium (Department of Internal Trade, kurz DIT) monatlich Bericht über die Kosten, Kauf- und Verkaufspreise, dem Produktvolumen sowie Import und Exportvolumen zu erstatten. Importeure müssen dem DIT zusätzlich Informationen bezüglich Kosten, Kauf- und Verkaufspreis, Importvolumen, Verkaufsvolumen, Inventur, Lagerorte der Waren sowie Kontaktinformationen der Käufer darlegen (Berichtspflicht).
  • Produzenten, Importeure, Exporteure und Distributoren sind pflichtig, dem DIT monatlich Bericht über Kauf- und Verkaufspreis, Produktionsvolumen, Ein- und Ausfuhrvolumen sowie Verkaufsvolumen von Vliesstoffen (spun-bond polypropylene) zu erstatten (Berichtspflicht).
  • Bei der Ausfuhr von mehr als 500 Schutzmasken müssen Exporteure eine Ausfuhrgenehmigung vom DIT erhalten.


Handdesinfektionsmittel: Laut der Vorschriften “CPP Announcement No.5”, “CPP Announcement BE 2563” und “Food and Drug Administration March 2020 Notification” gilt:

  • “Ministry of Public Health Notification on cosmetics containing alcohol for hand sanitisation BE 2563” gilt: Produzenten, Importeure und Exporteure sind seit dem 20. Februar 2020 verpflichtet, dem Central Committe on the Prices of Goods and Services (CCP) monatlich einen Bericht über die Kosten, Kauf- und Verkaufspreise, dem Produktvolumen sowie Import und Exportvolumen zu erstatten (Berichtspflicht).
  • Handdesinfektionsmittel muss die von der Lebensmittel- und Arzneimittel Überwachungsbehörde (Food and Drug Administration, kurz FDA) festgelegten Anforderungen erfüllen (z.B. Etikettierungsanforderungen).
  • der Import und Verkauf von Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis mit weniger als 70% V/V Ethanol, Isopropanol oder n-Propanol ist seit dem 9. März 2020 verboten (Produktverbot).

Vietnam

Am 7. Februar 2020 erließ das Finanzministerium den Beschluss 155/ QD-BTC, wodurch Importzölle für Schutzkleindung und Desinfektionsmittel abgeschafft wurden. Um den Einfuhrzollsatz von 0% geltend zu machen, müssen Unternehmen die vom Gesundheitsministerium gestellte Anforderungen erfüllen, z.B. eine Umlaufnummer beantragen.
Im Rahmen des Beschlusses 20/NQ-CP vom 11. März 2020 hat das Gesundheitsministerium eine Exportlizenzrichtlinie für medizinische Masken eingeführt. Der Export von Masken ist ausschließlich für internationale Hilfe genehmigt. Die Gesamtexportmenge darf allerdings hierbei nicht 25% der inländischen Produktion überschreiten. Das Verfahren einer Lizenzbeantragung ist im Entschied Nr. 868/ QD-BYT festgelegt. Vietnams Zollamt hat zusätzlich im Schreiben 1431/TCHQ-GSQL das Zollabfertigungsverfahren für die Ausfuhr solcher Waren festgelegt. Exporteure müssen sich z.B. auf Inspektionen einlassen.

 Auslandshandelskammer Singapur/PROMV/28.04.2020

Next Post

INCOTERMS® 2020: FOB – Free on Board – Frei an Bord

  • Kontakt
  • AGB
  • Fachmedien
  • Cookie-Richtlinie (EU)
Telefon: 0821 242800
E-Mail: info@promv.de

© 2021 Pro Management Verlag

No Result
View All Result
  • Nachrichten
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Incoterms
    • Lieferantenerklärungen
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Lieferantenerklärungen
    • Incoterms
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Praxishilfen
    • E-Books und Magazine
    • Unterweisungsfolien
    • Arbeitshilfen
    • Downloads
  • Verlag
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Pro Management Verlag

Alle Preise exkl. der gesetzlichen MwSt.

Cookie-Zustimmung verwalten
Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern bzw. darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten Sie {vendor_count} Lieferanten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Voreinstellungen anzeigen
{title} {title} {title}
No Result
View All Result
  • Nachrichten
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Incoterms
    • Lieferantenerklärungen
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Fachbeiträge
    • Aktuelles / Basiswissen
    • ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
    • Ein- und Ausfuhrkontrolle
    • Embargos / Handelshemmnisse
    • Lieferantenerklärungen
    • Incoterms
    • Warentarifierung / Ein- und Ausfuhrzölle
    • Warenursprung und Präferenzen
    • Zahlungsverkehr: Inkasso, Akkreditive, Hermes-Kreditversicherungen
  • Praxishilfen
    • E-Books und Magazine
    • Unterweisungsfolien
    • Arbeitshilfen
    • Downloads
  • Verlag
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2021 Pro Management Verlag