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HESSEN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Hessen 08.04.2020

in Rechtliche und behördliche Informationen, Soforthilfeanträge
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HESSEN: Soforthilfe für Unternehmen des Landes Hessen 08.04.2020

Corona-Soforthilfen Hessen

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat ein Soforthilfsprogramm aufgelegt, um hessische Unternehmen aller Branchen angesichts der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Virus-Pandemie zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Existenzgefährdete Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und Angehörige freier Berufe erhalten einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftlichen Belastungen durch die Corona-Virus-Pandemie zu mindern. Das Soforthilfsprogramm des Landes setzt auf das Programm des Bundes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige auf und ergänzt dieses.

Antragsberechtigt:                   

Förderberechtigt sind Selbstständige (auch Angehörige freier Berufe und Künstler), Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (mit Ausnahme der Primärerzeugung auch der Landwirtschaft) mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Der Hauptsitz des antragstellenden Unternehmens bzw. Wohnsitz der antragstellenden Einzelperson muss in Hessen sein.

Höhe der Soforthilfe:               

– bis zu 5 Erwerbstätige 10.000 Euro
– bis zu 10 Erwerbstätige 20.000 Euro
– bis zu 50 Erwerbstätige 30.000 Euro                                       

Umrechnungstabelle:               

– Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
– Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
– Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1 
– Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3

Checkliste:

Checkliste ist hier abrufbar

Förderantrag:  

ein aktualisiertes Formular (Stand 07.04.2020) ist hier abrufbar                        

Formular ist hier abrufbar

Bewilligungsstellen:                

Anträge auf Förderung an das Regierungspräsidium Kassel

Verfahren:                               

– Für den Antrag auf Soforthilfe müssen Sie einige Unterlagen und Informationen wie etwa Ihre Steuernummer und Ihre Bankverbindung bereithalten.
– Außerdem müssen Sie Dokumente ausschließlich im PDF-Format hochladen.
– Um Ihnen das Ausfüllen des Antrags möglichst einfach zu machen, haben wir die Anleitung „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“ erstellt. Bitte schauen Sie zuerst dort hinein, bevor Sie den Antrags-Dialog starten
-In der Anleitung finden Sie auch den Link zum Online-Antrag
– Es ist wichtig, dass Sie diese Reihenfolge beachten. So kommen Sie am schnellsten zu Ihrer Soforthilfe.
-Am Ende der Anleitung finden Sie eine Checkliste. Überprüfen Sie damit, ob Sie Informationen und Dokumente vorliegen haben, die Sie für den Antrag auf Soforthilfebenötigen.

frankfurt-main.ihk.de/PROMV/08.04.2020

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