Höheres Kurzarbeitergeld bis Ende 2021
Aufgrund der anhaltenden Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie wird das erhöhte Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 gezahlt. Mit der Verlängerung bis zum 31. Dezember will die Bundesregierung “eine beschäftigungssichernde Brücke in das Jahr 2022” bauen.
Der Bundestag beschloss dazu in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktion bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen das sogenannte Beschäftigungssicherungsgesetz von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), mit dem auch die berufliche Weiterbildung verbessert werden soll. Ohne die Maßnahme wären die Sonderregelungen und befristeten Hinzuverdienstregelungen zum Kurzarbeitergeld bereits Ende diesen Jahres ausgelaufen.
Voraussetzung ist ein bestehender Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021.
Das höhere Kurzarbeitergeld hatte die große Koalition mit Blick auf den Lockdown rückwirkend zum 1. März 2020 eingeführt.
Es sieht ab dem vierten Monat in Kurzarbeit einen Ersatz des Netto-Entgelts von 70 Prozent beziehungsweise 77 Prozent für Beschäftigte mit mindestens einem Kind und 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent) ab dem siebten Bezugsmonat vor. Auch die bestehenden Hinzuverdienstregelungen sollen verlängert werden. Einnahmen aus geringfügig entlohnter Beschäftigung bleiben während der Kurzarbeit demnach weiter anrechnungsfrei.
Mit dem Gesetz sollen auch die Arbeitgeber entlastet werden: Bis zum 30. Juni 2021 sollen ihnen weiter die vollen Sozialversicherungsbeiträge auf das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten erstattet werden. Bis Ende 2021 ist es dann die Hälfte der Beiträge.
Arbeitgeber können dann aber auch weiterhin von der 100-prozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge profitieren, wenn sie für ihre Beschäftigten geförderte Weiterbildungen anbieten. Dazu wird die Erstattung “nicht mehr daran geknüpft, dass die Qualifizierung mindestens 50 Prozent der Zeit des Arbeitsausfalls betragen muss”.
NfA / PRMV / 20.11.2020