Information zum Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme 2020 Allgemeine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 02.11.2020
Aufgrund der fortschreitenden globalen Ausbreitung des Corona-Virus gewährt das Bundesamt für Güterverkehr in den Förderprogrammen De-minimis, EEN, Ausbildung, Weiterbildung sowie AAS für alle Verfahren, bei denen der Bewilligungszeitraum noch nicht abgelaufen ist, eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums bis zum 02.11.2020. Eine gesonderte Antragstellung hierzu ist nicht erforderlich. Verwendungsnachweise, die trotz der bestehenden Beeinträchtigungen durch das Corona-Virus beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, werden zeitnah bearbeitet.



Die Förderung der Aus- und Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wird in der Förderperiode 2020 auf zwei Säulen gestellt:
• Unternehmen des mautpflichtigen Güterkraftverkehrs, die über das Förderprogramm „De-minimis“ antragsberechtigt sind, können ihre Abbiegeassistenten ab 2020 nur noch über die Richtlinie „De-minimis“ in der Maßnahmenkategorie 1.3 fördern lassen.
• Alle anderen Antragsteller können weiterhin über das „Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme“ eine konkrete Förderung beziehen.
Die Richtlinie für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen wurde am 25. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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