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Innovative Arbeitswelten im Mittelstand

in Aktuelles / Basiswissen
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Innovative Arbeitswelten im Mittelstand

Das Programm “Innovative Arbeitswelten im Mittelstand” des Bundesforschungsministerium fördert Projekte, die die Zusammenarbeit von Menschen, z.B. durch digitale Werkzeuge, verbessern. Mittelständler, KMUs sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zum 01.03. oder bis zum 01.09.2021 Fördermittel beantragen.

Gefördert werden Projekte, in denen die verbesserte Zusammenarbeit und Arbeit von Menschen mittels innovativer digitaler Werkzeuge im Vordergrund steht. Themen können z.B. der lebenslange Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten im Unternehmen, die intelligente Bereitstellung von Wissen bei der Arbeit oder neue Formen der Zusammenarbeit sein. Die Vorhaben sollen unternehmens- und anwendungsgetrieben sein, dauerhafte Innovationsprozesse in den Unternehmen anstoßen und eine Laufzeit von 2 Jahren nicht überschreiten.

Antragsberechtigt sind KMUs und mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 1.000 Beschäftigte sowie maximal einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro aufweisen. Auch staatliche, nichtstaatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können sich bewerben. Das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen FuE-Aufgaben (Verbundprojekte) wird vorausgesetzt. KMU und mittelständische Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden.

Unternehmen können bis zu 60 Prozent der projektbezogenen Kosten durch Fördermittel erstattet bekommen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bei Projekten, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit fallen bis zu 100 Prozent der Projektkosten erstattet bekommen. Die maximale Gesamtzuwendung für ein Verbundprojekt beträgt insgesamt 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben.

Die Richtlinie zur Förderung von Projekten für den Forschungsschwerpunkt „Innovative Arbeitswelten im Mittelstand“ im Rahmen des FuE-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Dachprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ wurde am 04.01.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Infos zum Förderprogramm: Bekanntmachung des BMBF

BMBF / PRMV / 02.02.2021

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