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ITZBund wird nichtrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts

in ATLAS elektronische Ein- und Ausfuhranmeldung
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ITZBund wird nichtrechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts

Mit Inkrafttreten des “Gesetzes über die Umwandlung des Informationstechnikzentrums Bund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und zur Änderung weiterer Vorschriften” vom 7. Dezember 2020 wird das ITZBund zum 1. Januar 2021 in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen umgewandelt.

Das ITZBund bleibt Bestandteil der unmittelbaren Bundesverwaltung. Vergabe- und Haushaltsrecht sowie beamten- und tarifrechtlichen Regelungen des Bundes gelten uneingeschränkt weiter. Zukünftige Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und das Direktorium. Das ITZBund wird dadurch in der Ausrichtung verstärkt der ressortübergreifenden Leistungserbringung als der IT-Dienstleister des Bundes Rechnung tragen. Der Verwaltungsrat setzt sich darum aus allen Bundesressorts zusammen.

“Fünf Jahre nach der Gründung des ITZBund ist die Umwandlung in eine AöR für uns ein wichtiger Meilenstein, zugleich aber auch Ansporn weiterhin mit guten Leistungen und gutem Service zu überzeugen, damit sich unsere Kunden voll und ganz auf ihre fachlichen Aufgaben konzentrieren können. Als AöR tritt das ITZBund dafür an, IT-Dienstleistungen dynamisch und innovativ ressortübergreifend zu erbringen”, so Dr. Alfred Kranstedt, Direktor des ITZBund.

Das ITZBund wird auch in Zukunft die Digitalisierung des Bundes vorantreiben und eine Interaktion zwischen Staat, Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft sicherstellen. Auch in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie können sich Bundesbehörden wie das Robert-Koch-Institut und die Bundesregierung auf das technische Know-how des ITZBund verlassen.

Am 1. Januar 2016 nahm das Informationstechnikzentrum Bund, ITZBund, seine Arbeit auf. Aus ursprünglich drei Behörden entstand der zentrale IT-Dienstleister für die Bundesverwaltung. Seine Gründung war der erste Schritt zur Umsetzung der Konsolidierung der IT des Bundes. Seitdem profitieren Behörden der Bundesverwaltung aus den Bereichen Verkehr, Zoll, Haushalt, Steuer, Personal, Statistik, Asyl und Innere Sicherheit von den leistungsstarken Lösungen. Mit der IT-Konsolidierung konnten viele Projekte in der Dienstekonsolidierung wie z. B. die E-Akte und die E-Rechnung umgesetzt werden.

Das ITZBund ist in den vergangenen fünf Jahren zu einer einheitlichen Behörde zusammengewachsen. Mittlerweile arbeiten an 12 Dienstsitzen 3.400 Beschäftigte im gesamten Bundesgebiet.

ITZBund / PRMV / 13.01.2021

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