KfW: Neuer Vertrag zur deutsch-ghanaischen Reformpartnerschaft
Die KfW vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen der deutsch-ghanaischen Reformpartnerschaft ein Haushaltsmitteldarlehen in Höhe von 40 Mio. EUR, um Reformen zur Erhöhung der Steuereinnahmen, der Bekämpfung von Korruption und illegalen Finanzströmen sowie eine Stärkung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen.
Diese Reformen enthalten Maßnahmen zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung und eine Optimierung der Registrierung von Unternehmen zur Bekämpfung von Geldwäsche. Dies verbessert die Rahmenbedingungen für private Investitionen. Auch vor dem Hintergrund der COVID 19-Pandemie sollen die Reformen insgesamt zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage des Landes beitragen.
“Ghana ist mit seiner diversifizierten Wirtschaft und einer unternehmerisch denkenden Bevölkerung auf einem guten Weg, den eingeschlagenen Wachstumspfad fortzusetzen. Ein effizientes und verständliches Steuersystem ist ein wichtiges Element, um mit den Eigeneinnahmen unabhängig von externen Geldgebern dringend benötigte Investitionen selbst stemmen zu können. Die ghanaische Regierung zeigt einen klar erkennbaren Willen zur Verbesserung der Transparenz und der Effektivität ihrer Strukturen und zum Reformprozess, den die KfW unterstützt,“ sagt Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe.
Das finanzierte Reformprogramm steht im Zusammenhang mit der 2017 im Zuge der deutschen G-20-Präsidentschaft vereinbarten Initiative „Compact with Africa“ zur Unterstützung der Reformanstrengungen von sechs afrikanischen Staaten. Laut Schätzungen des IWF liegt die Steuerquote Ghanas bei lediglich 14,8 Prozent, im weltweiten „Corruption Perception Index“ nimmt Ghana Rang 80 ein. Beim Investitionsklima, gemessen am Doing Business Ranking, liegt das Land im unteren Bereich. Im Zuge der wirtschaftlichen Zusammenarbeit sollen auch diese messbaren Indikatoren verbessert werden.
KfW / PRMV / 12.01.2021