Lean Management Consulting
Prof. Dr. Tilko Dietert

Prof. Dr. Tilko Dietert ist Inhaber der Unternehmensberatung Lean Management Consulting in Gunzenhausen sowie Professor für Wirtschaftsingenieurwesen an der FOM Hochschule Nürnberg mit den Schwerpunkten Mechanical Engineering, Business IT und Lean Management. Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Unternehmensberatung ist Zoll (insbesondere Tarifierung, Warenursprung, Präferenzen) und Exportkontrolle (insbesondere Beurteilung von Produkten bzgl. Dual-Use- und anderen Güterlisten oder länderspezifischen Embargolisten) sowie Beratung bei der Ablauforganisation, pragmatischen IT-Lösungen und der Erlangung von zollrechtlichen Bewilligungen (AEO, EA, …).

Die korrekte Tarifierung und die Dual-Use-Einstufung erfordern ein tiefgehendes technisches Verständnis für die Produkte. Ich verbinde breites technisches Know-how von Werkstoffen über Fertigungsverfahren und Maschinenbau bis zur Elektronik mit 30 Jahren Zoll-Erfahrung und kann so Ihre Produkte schnell und sicher einstufen.

Zoll und Exportkontrolle – Was geht mich das denn an?

Unternehmen, die exportieren oder importieren, müssen sich selbstverständlich mit den Regelungen im internationalen Handel auskennen. Aber viele Unternehmer, die nur innerhalb der EU tätig sind oder höchstens einige Materialien importieren (lassen), glauben, dass sie damit nichts zu tun haben. Dieses ist aber ein Irrtum, der fatale Folgen haben kann.

Wenn eine regional tätige Firma Produkte an einen international tätigen Kunden liefert, oder sogar erst der Kunde des Kunden seine Produkte exportieren möchte, benötigt der Exporteur von seinen Lieferanten entlang der ganzen Wertschöpfungskette Lieferantenerklärungen über den präferenzrechtlichen Warenursprung. Damit können in Bestimmungsländern, mit denen die EU Freihandelsabkommen (FTA) abgeschlossen hat, Zollpräferenzen in Anspruch genommen werden, d.h. der Exporteur kann seine Waren dort günstiger anbieten oder einen höheren Nettoerlös erzielen gegenüber Wettbewerbern, deren Produkte mit Zoll belegt werden.

Wenn also ein Kunde von einem regional tätigen Unternehmen eine Lieferantenerklärung anfordert, muss der Präferenzursprung nach den zollrechtlichen Bestimmungen ermittelt werden, und dazu müssen zuvor das Produkt und alle verwendeten Vormaterialien korrekt in den Zolltarif eingereiht werden. Nur weil das Produkt in Deutschland hergestellt wird, hat das Produkt automatisch weder den Status „Made in Germany“ noch den Präferenzursprung! Wenn man guten Glaubens eine ungerechtfertigte Lieferantenerklärung abgibt, kann das dieselben strafrechtlichen Konsequenzen wie die Abgabe einer falschen Steuererklärung haben. Und diese erstrecken sich nicht nur auf das Unternehmen, sondern auch persönlich auf Geschäftsführer und verantwortliche Mitarbeiter.

An die Exportkontrolle werden regional tätige Unternehmen sicher noch weniger denken als an Zoll. Die Embargobestimmungen gegen bestimmte Länder müssen solche Unternehmen natürlich nicht beachten, aber es gibt auch Personen, Organisationen und Firmen in Deutschland, die mit Sanktionen belegt sind, z.B. Firmen, die sich im Besitz von Regierungen oder Firmen aus Embargoländern befinden, oder die anderweitig Terrorregime o.ä. unterstützen. Das können Firmen mit einer völlig unauffälligen Bezeichnung sein, aber wenn ein Unternehmen mit einer solchen Firma Geschäfte macht, sei es als Kunde oder als Lieferant, liegt ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht vor, der erhebliche Strafen nach sich ziehen kann.

Auch kleine Unternehmen müssen und sollten rechtskonforme Abläufe sicherstellen. Das geht auch mit pragmatischen Lösungen zu einem vertretbaren Aufwand. Sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie gerne, um eine maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.

Prof. Dr. Tilko Dietert
Lean Management Consulting

Im Eisenreich 23
91710 Gunzenhausen
Telefon 09831-619225

Mail: tilko@dr-dietert.eu

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