Syrien: Minister in EU-Sanktionsliste aufgenommen
Der EU-Rat hat acht Mitglieder des syrischen Regimes in die Liste der Personen aufzunehmen, die restriktiven Maßnahmen der EU gegen Syrien unterliegen, da diese Personen unlängst zu Ministern ernannt worden sind.
Mit diesem Beschluss sind nun insgesamt 288 Personen von Einreiseverboten und dem Einfrieren von Vermögenswerten betroffen. Auch bei 70 Einrichtungen wurden Vermögenswerte eingefroren.
Die aktuellen Sanktionen gegen das syrische Regime wurden 2011 als Reaktion auf die gewaltsame Unterdrückung der syrischen Zivilbevölkerung verhängt. Unternehmen und prominente Geschäftsleute, die von Verbindungen zum Regime und von der Kriegswirtschaft profitieren, unterliegen ebenfalls Sanktionen.
Zusätzliche restriktiven EU-Maßnahmen umfassen auch ein Erdöleinfuhrverbot, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren von in der EU gehaltenen Vermögenswerten der syrischen Zentralbank sowie Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression oder zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen verwendet werden können.
Der Rat beobachtet und überprüft fortlaufend die Lage im Syrien-Konflikt. Nur der EU-Rat entscheidet über eventuelle Verlängerungen von Sanktionen, die jährlich geprüft werden.
Ziel aller Maßnahmen der EU ist eine dauerhafte und glaubwürdige politische Lösung des Konflikts in Syrien auf der Grundlage der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrats und des Genfer Kommuniqués von 2012.
Die einschlägigen Rechtsakte, einschließlich der Namen der betroffenen Personen, sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden.
Amtsblatt der EU vom 6. November 2020
EU / PRMV / 10.11.2020