Neue Bundesbehörde: Fernstraßen-Bundesamt (FBA)
Zum 1. Januar 2021 übernimmt der Bund von den Ländern Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen. Ziel der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist, die Aufgaben zentral zu bündeln. Hierfür hat der Bund das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) als neue Bundesbehörde und die Autobahn GmbH des Bundes als hundertprozentige Bundesgesellschaft gegründet.
Das FBA mit Hauptsitz in Leipzig wird im Wesentlichen hoheitliche Aufgaben übernehmen und insbesondere die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sein. Die Autobahn GmbH mit Zentrale in Berlin übernimmt Planung, Bau, Erhaltung und Betrieb sowie Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen.
Im Zuge der Reform wechseln rund 10.000 Beschäftigte von den Ländern zum Bund und werden zukünftig für das FBA und die Autobahn GmbH arbeiten. Aktuell belaufen sich die jährlichen Investitionen in das rund 13.200 Kilometer umfassende Autobahnnetz auf etwa 5,5 Milliarden Euro. Zum 1. Januar 2021 gehen rund 4500 Bauprojekte von den Ländern auf die Autobahn GmbH über.
BMVi / PRMV / 11.01.2021