Neue Corona-Förderprogramme für Unternehmen
Die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundesregierung haben schon Ende Oktober weitere Förderprogramme angekündigt, welche die Folgen des erneuten Lockdowns abmildern sollen.
Ab dem 2. November 2020 gelten bundesweit wieder besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Einige Branchen sind besonders von Schließungen betroffen.
Betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungensollen mit einem Paket von insgesamt bis zu 10 Mrd. Euro finanziell unterstützt werden. Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes vom November 2019 erhalten können, größere Betriebe bis zu 70 Prozent. Damit werden die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert. Es ist geplant, staatliche Hilfen vom Erstattungsbetrag abzuziehen, bspw. wenn Firmen vom Kurzarbeitergeld profitieren.
Zusätzlich sollen Hilfsmaßnahmen des Bundes für Unternehmen verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert werden (Überbrückungshilfe III).
Darüber hinaus soll der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten angepasst werden.
Die Bundesregierung rechnet für dieses Jahr aufgrund des Einbruchs in der ersten Jahreshälfte mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um preisbereinigt 5,5 Prozent. 2021 wird mit einem Anstieg um 4,4 Prozent gerechnet. Für das Jahr 2022, in dem die Kapazitäten noch leicht unterausgelastet sind, wird ein Anstieg um 2,5 Prozent erwartet. Das Vorkrisenniveau würde demnach frühestens zum Jahreswechsel 2021/2022 wieder erreicht werden.
Weitere Informationen beim BMWi
Übersicht aller bisherigen Corona-Hilfsprogramme
BMWi / PRMV / 02.11.2020