Neue EU-Regeln zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld
Seit dem 3. Juni 2021 bestehen neue EU-Regelungen für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld. Ab einem mitgeführten Wert von 10.000 EUR (in Bargeld oder anderen Formen wie Checks oder Schuldscheinen) muss eine Bargelderklärung abgegeben werden. Währungen, die nicht mehr im Umlauf sind, aber noch eingetauscht werden können, werden seit der Neuerung ebenfalls als Bargeld gezählt; ebenfalls betrifft dies den Grenzübertritt mit Gold in Münz-, Barren- oder Nuggetform.
Bei Versand im Post-, Fracht- oder Kurierverkehr kann die Zollbehörde eine Offenlegungserklärung verlangen, die innerhalb von 30 Tagen zu erbringen ist. Bei Verdacht auf kriminelle Aktivitäten gilt dies auch bei Beträgen unter 10.000 EUR.
EU/kb/PROMV 08.06.2021