Die Europäische Chemikalienagentur ECHA weist darauf hin, dass der Liste besorgniserregender Stoffe — der sogenannten Kandidatenliste — acht neue Stoffe hinzugefügt wurden. Diese betreffen die Bereiche Kosmetika, Polituren, Gummi oder Textilien, Löse- und Flammschutzmittel sowie die Herstellung von Kunststoffprodukten.
Unternehmen, die die neu aufgenommenen Stoffe verwenden, unterliegen ab einer bestimmten Konzentrationsgrenze Informations- und Meldepflichten.
Die Mitteilung der ECHA mit der Liste der Stoffe sowie weiteren Details finden Sie hier.
IHK/ECHA/kb/PROMV 06.08.2021