Neue INVEST-Richtlinie
Am 26. Januar 2021 wurde die neue Richtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investoren für junge innovative Unternehmen, kurz INVEST, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinie enthält zahlreiche Verbesserungen für Unternehmen und Investoren. Die neuen Förderbedingungen für Risikokapitalgeber und junge innovative Unternehmen enthalten zahlreiche Verbesserungen, die sowohl Nehmern und Gebern von Risikokapital den Zugang zum INVEST-Förderprogramm erleichtert.
Auf der Investorenseite wurde die Anzahl der zulässigen Gesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft von sechs auf zehn erhöht. Die Bewilligungszeiträume für den Zuschuss bei der Wandlung eines Wandeldarlehens und vereinbarten Milestones wurden von früher 15 Monate auf jetzt 24 Monate verlängert.
Für Unternehmen wurde die Zahl der als förderfähig anerkannten Branchen um die folgenden Bereiche erweitert:
- Energieversorgung
- Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Abfällen, Rückgewinnung
- Vermietung beweglicher Sachen (ohne Lizenzvergabe und – verwertung)
- Sonstiges Gesundheitswesen
Zusätzlich wurde die Gültigkeit der den Unternehmen erteilten Förderfähigkeitsbescheide von sechs Monaten auf zwölf Monate erhöht.
Zudem gilt ab sofort ein Unternehmen auch dann als innovativ und damit förderfähig, wenn es in den zwei Jahren vor der Antragstellung einen auf der Homepage des BAFA aufgeführten Innovationspreis erhalten hat.
Weitere Informationen finden Sie hier.
BAFA / 27.01.2021