Neue Länder an INF-Verfahren beteiligt
Der Informationsaustausch zu Abgaben bei aktiven oder passiven Veredelungsverfahren (AV, PV) erfolgt seit dem 1. Juni 2020 ausschließlich elektronisch; in Deutschland mit dem elektronischen System INF. Laut Generalzolldirektion (GZD) wenden ab sofort auch Finnland, Belgien, die Niederlande und Slowenien das elektronische System INF in ihren Staaten an.
Damit werden in diesen Staaten ebenfalls keine Papier-Vordrucke INF mehr ausgestellt und verwendet. Zollstellen in diesen Staaten greifen nun auf INF zu, z.B. um einen Ausgang von Waren aus der EU auf elektronischem Wege zu bestätigen. Die Verwendung der INF-Papier-Vordrucke ist in Deutschland bei Beteiligung dieser vier Staaten nicht länger möglich.
Für Nachfragen an Zollbehörden der Niederlande zu fehlenden Ausgangsbestätigungen sind folgende Kontaktadressen eingerichtet worden: Douane.Drh.INF.Maritiem.Uitgaan@belastingdienst.nl (bei Ausgang per Schiff) und Douane.DSC.INF.Uitgaan@belastingdienst.nl (bei Ausgang per Luft)
Für die Zuordnung des Ausfuhrvorgangs sollte die Nummer des INF, die Nummer der Ausfuhranmeldung sowie das Datum des Ausgangs angegeben werden.
DIHK / PRMV / 18.01.2021