Neue Regeln bei Einreise aus ausländischen Risikogebieten
Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Das sieht eine Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die das Kabinett beschlossen hat. Bei Einreise aus Risikogebieten bestehen Anmelde-, Test- und Nachweispflichten.
Die Einreiseverordnung, die das Kabinett am Mittwoch beschlossen hat, zielt darauf ab, die Eintragung von Corona-Infektionen aus ausländischen Gebieten mit einem erhöhten oder besonders hohen Risiko zu minimieren. Wer sich in einem solchen Risikogebiet aufgehalten hat und in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss Anmelde-, Test- und Nachweispflichten erfüllen.
Unterschieden werden drei Arten von Risikogebieten im Ausland:
- Gebiete, für die das Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit festgestellt hat
- Hochinzidenzgebiete mit einer Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, mindestens aber 200 beträgt
- Gebiete, in denen besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind
Digitale Einreiseanmeldung und Testpflicht
“Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage. Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen. Virusmutationen sind eine zusätzliche Gefahr für unsere Gesundheit. Eine Ausbreitung in Deutschland müssen wir soweit wie möglich verhindern”, betonte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Nach Aufenthalt in einem Risikogebiet müssen Einreisende, bevor sie einreisen, grundsätzlich und wie bisher eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise müssen sie über einen Nachweis verfügen, dass sie bei Einreise nicht mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, und diesen auf Anforderung der zuständigen Behörde vorlegen.
Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss den Nachweis bereits bei Einreise mit sich führen und auf Anforderung des Beförderers bei Abreise, der zuständigen Behörde bei Einreise oder bei polizeilicher Kontrolle vorlegen.
Quarantänepflichten gelten weiter
Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Eine weitere Neuerung: Ab 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.
Regelungen während der Corona-Pandemie / Informationen für Reisende und Pendler
BPA / 15.01.2021